Die verschiedenen Abrechnungswege

Es gibt innerhalb der ambulanten Psychotherapie verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung.

In der hiesigen Psychotherapiepraxis kann auf die folgenden Arten abgerechnet werden:

 

  • Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung kann bei mir, Alexander Schwitalla, bei hälftigem Versorgungsauftrag beziehungsweise Kassensitz regulär seit dem 01.10.2023 erfolgen. Bei mir, Annika Schwitalla, ist dies nicht möglich - eine Therapie kann nur dann innerhalb Ihrer Krankenversicherung umgesetzt werden, wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse dem sogenannten "Kostenerstattungsverfahren" (Informationen hierzu s. unten) zustimmt. Die Behandlungskosten verhalten sich hier analog zur Abrechnung bei Privatpatienten und Selbstzahlern. Falls die Krankenkasse nach der durch Sie erfolgten Einreichung nötiger Unterlagen dem Kostenerstattungsverfahren zustimmen sollte, kann es dennoch sein, dass nicht der volle Rechnungsbetrag übernommen wird. Eine über den Erstattungsbetrag hinausgehende Rechnungssumme muss dann von Ihnen selbst getragen werden.
  • Wenn Sie privat oder über eine Beihilfe versichert sind, werden die Kosten oft weitgehend von der Versicherung und der Beihilfe erstattet. Die Kosten der Behandlung rechnen wir hierbei mit 2,3-fachem Satz nach GOÄ/GOP (s. unten) ab, sodass für eine Sitzung Verhaltenstherapie à 50 Minuten 100,55 Euro veranschlagt werden. Anfangs werden von der Beihilfestelle und/oder der privaten Krankenversicherung meist bis zu 5 "Probe"-Sitzungen, die sogenannten "probatorischen Sitzungen", übernommen. Teilweise muss anschließend die Behandlung vor Therapiebeginn bei der Beihilfestelle oder privaten Krankenversicherung beantragt werden, wobei wir Sie natürlich unterstützen. Es ist aber unbedingt notwendig, dass sie vorab Kontakt zu ihrer Versicherung aufnehmen und die genauen Bedingungen für eine Erstattung der Behandlungskosten erfragen.
  • Wenn für Sie einer der folgenden Kostenträger zuständig ist: Heilfürsorge der Bundeswehr, Heilfürsorge der Bundespolizei, Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, Postbeamtenkrankenkasse, Berufsgenossenschaft. Besprechen Sie auch hier auf jeden Fall vorab, inwiefern und unter welchen Bedingungen beziehungsweise Konditionen eine Kostenübernahme in einer psychotherapeutischen Privatpraxis möglich ist.
  • Wenn Sie die Therapie als Selbstzahler absolvieren möchten, werden die Kosten wie bei den Privatpatienten nach GOÄ/GOP berechnet. Eine Therapie als Selbstzahler kann Sinn machen, wenn Sie den bürokratischen Austausch mit Ihrer Krankenkasse umgehen möchten oder wenn die Behandlungskosten nicht von Ihrer Kasse übernommen werden. Wenn Sie lediglich wenige Sitzungen in Anspruch nehmen möchten, kann die Abrechnung als Selbstzahler ebenfalls sinnvoll sein. Hier kann es dann um eng begrenzte Herausforderungen wie beispielsweise den Umgang mit wichtigen Lebenseinschnitten (z.B. Auszug von Zuhause, Verlust des Jobs) oder auch interaktionellen Konflikten innerhalb der Familie oder der Partnerschaft gehen.

 

 

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GOP Gebührenordung Psychotherapeuten.pdf
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Kostenerstattung Flyer BPtK.pdf
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Weitere Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten und aufkommenden Fragen sowie Angaben zu einzelnen Schritten innerhalb des Kostenerstattungsverfahrens können Sie auch beispielsweise der Website "Kassenwatch" entnehmen: https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen

KONTAKT

Wieckmerther Weg 15 | 58840 Plettenberg

Mail: psychotherapie.schwitalla@gmail.com

Tel.: 02391 / 30 95 999

Fax: 02391 / 30 95 952